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 Häufige Fragen /  Antworten

1. Brauche ich für die Flammea-Wunschlaterne eine Aufstiegserlaubnis?

Nein. Nach §16 Abs.4 Luftverkehrsordnung bedarf die Flammea-Wunschlaterne keiner Aufstiegserlaubnis und kann unter Beachtung der Sicherheitshinweise an 365 Tagen im Jahr eingesetzt werden.

2. Wo darf ich die Flammea-Fluglaterne steigen lassen?

Überall, jedoch mit sicherheitsbedingten Einschränkungen.
Niemals dürfen Sie die Flammea-Fluglaterne in der Nähe von entflammbaren oder explosionsgefährdeten Plätzen oder Gegenständen wie beispielsweise Tankstellen und Hochspannungsmasten oder in der unmittelbaren Nähe von Häusern oder Bäumen starten lassen, da die Flammea-Fluglaterne dort Brände verursachen könnte. Bitte beachten Sie, dass an gewissen Orten sowie in der Nähe zu Flugplätzen (jedenfalls in einem Umkreis von 1,5 km sowie einem größeren Radius bei regionalen (15-20 km) und internationalen Flughäfen (50 km) der Start von Flammea-Fluglaternen verboten ist. Im Falle von Aufstiegen von mehr als 10 Stück benötigen Sie eine Genehmigung der Deutschen Flugsicherung GmbH (Telefon: 06103 - 7071313 oder per eMail an Andreas.Miltner@dfs.de). Informieren Sie sich bei Unsicherheit zwingend vor dem Start darüber, ob sich ein Flugplatz oder Flughafen in der nähe befindet und der Aufstieg der Flammea-Fluglaterne an dem gewünschten Startplatz zulässig ist. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Deutschen Flugsicherung GmbH (www.dfs.de) sowie den zuständigen Luftfahrtbehörden.

3. Sollte ich beim Aufstieg der Flammea-Glueckslaterne bestimmte Witterungsbedingungen beachten?

Ja. Bei Regenwetter oder sehr hoher Luftfeuchtigkeit (z.B. Nebel) ist kein Aufsteigen der Flammea-Glueckslaterne möglich.
Lagern Sie Ihre Flammea-Glueckslaterne trocken!
Bitte beachten Sie, dass die Flammea-Glueckslaterne nur bis zu einer Windstärke von maximal 2 Beaufort starten darf. Zulässig ist der Aufstieg also bei Windstille oder sehr leichtem Wind. Bei stärkeren Windstärken kann die Flammea-Glueckslaterne abgetrieben werden und dadurch Schäden, wie z.B. Brände verursachen. Auch bei sehr leichtem Wind sollten Sie die Windrichtung bestimmen und die Flammea-Glueckslaterne nur dann aufsteigen lassen, wenn keine Hindernisse in der Flugbahn ersichtlich sind.
 

4. Womit kann ich die Flammea-Himmelslaterne mit meinen Wünschen beschriften?

Beschriften Sie Ihre Flammea-Himmelslaterne gegebenenfalls mit Filzstiften (dicke Permanentmarker eignen sich am besten dazu) und achten Sie dabei auf eine ebenmäßige Unterlage!
Die idealen Stifte dazu sind direkt bei Flammea erhältlich!

5. Wie entzünde ich die Flammea-Wunschlaterne?

Entfalten Sie das Papier der Flammea-Wunschlaterne so weit wie möglich und zünden Sie anschließend den Brennkörper an.
Ideal hierzu sind 2 Personen: Eine Person hält das aufgefaltete Papier der Flammea-Wunschlaterne und die zweite Person zündet den Brennkörper an.

6. Wie hoch steigt die Flammea-Fluglaterne?

Während der Brenndauer von ca. 5 – 7 Minuten erreicht die Flammea-Fluglaterne, je nach Thermik, zwischen 200 – 500 Höhenmetern.

7. Darf ich an der Flammea eine Schnur anbringen?

An der Flammea kann und darf keine Schnur angebracht werden!
Bereits bei dem leichtesten Wind wird Ihre Flammea weggetragen. Eine angebrachte Schnur würde dies verhindern, was zur Folge hätte, dass Ihre Himmelslaterne kippen und der Papierkörper zu brennen beginnen kann.
Bei Windstille steigt Flammea bis zu 500 Meter gerade vor Ihnen auf und fällt in einem Radius von ca. 50 Metern auch wieder nach unten. So können Sie Ihre Flammea problemlos selber entsorgen.

8. Was passiert mit der Flammea-Himmelslaterne nach dem Aufstieg?

Sobald der Brennkörper erloschen ist, sinkt die Flammea-Himmelslaterne langsam zu Boden und kann im Restmüll entsorgt werden. Die Flammea-Fluglaterne kann nur einmal verwendet werden.
 

Es gelten die definierten Sicherheitsbestimmungen und Anweisungen auf der
Gebrauchsanweisung, die Sie in jeder Verpackung der Flammea finden.


Sicherheitsbestimmungen

Zu Ihrem und dem Schutz von Dritten sind bei der Benutzung der Flammea die folgenden Sicherheitsbestimmungen neben dem allgemein beim Umgang mit Brennstoffen zu beachtenden Sorgfaltsmaßstab zu berücksichtigen.

1. Bevor Sie das Baumwolltuch der Flammea anzünden, stellen Sie bitte sicher, dass zuvor das Papier der Flammea so weit wie möglich aufgefaltet wurde, da die Papierhülle bei dem sonst möglichen Kontakt mit dem brennenden Baumwolltuch in Brand geraten kann. Dadurch könnten erhebliche Verletzungen oder großer Sachschaden durch einen ausgelösten Brand entstehen.

2. Wir raten dazu, die Flammea nach dem Entzünden des Baumwolltuches bis zu deren Aufsteigen – entsprechend unserer Ausführungen in der Gebrauchsanweisung – in den Händen zu halten. Sollten Sie die Flammea nach dem Entzünden auf den Boden stellen, so achten Sie unbedingt darauf, dass es sich um einen nicht brennbaren Untergrund wie etwa Beton handelt.

3. Niemals dürfen Sie eine Flammea in der Nähe von entflammbaren oder explosionsgefährdeten Plätzen oder Gegenständen wie beispielsweise Tankstellen und Hochspannungsmasten oder in der unmittelbaren Nähe von Häusern oder Bäumen starten lassen, da die Flammea dort Brände verursachen könnte.

4. Bitte beachten Sie, dass die Flammea nur bis zu einer Windstärke von maximal 2 Beaufort starten darf. Zulässig ist der Aufstieg also bei Windstille oder sehr leichtem Wind. Bei stärkeren Windstärken kann die Flammea abgetrieben werden und dadurch Schäden, wie z.B. Brände verursachen. Auch bei sehr leichtem Wind sollten Sie die Windrichtung bestimmen und die Flammea nur dann aufsteigen lassen, wenn keine Hindernisse in der Flugbahn ersichtlich sind.

5. Bitte beachten Sie, dass an gewissen Orten sowie in der Nähe zu Flugplätzen (jedenfalls in einem Umkreis von 1,5 km sowie einem größeren Radius bei regionalen (15-20 km) und internationalen Flughäfen (50 km) der Start von Flammeas verboten ist. Im Falle von Massenaufstiegen benötigen Sie ggf. eine Genehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde. Informieren Sie sich daher bitte zwingend vor dem Start darüber, ob sich ein Flugplatz oder Flughafen in der Nähe befindet und der Aufstieg der Flammea an dem gewünschten Startplatz zulässig ist. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Deutschen Flugsicherung GmbH (www.dfs.de) sowie den zuständigen Luftfahrtbehörden.

6. Bewahren Sie die Flammea sicher vor Kindern auf und lassen Sie Kinder die Flammea nur in Ihrer Gegenwart und unter Beachtung dieser Sicherheitshinweise aufsteigen.

7. Auch wenn bei Beachtung dieser Sicherheitsbestimmungen und der Gebrauchsanweisung unseres Erachtens nur ein sehr geringes Risiko bei der Verwendung der Flammea besteht, raten wir dazu, für einen entsprechenden Versicherungsschutz im unerwarteten Schadensfall zu sorgen. Bei mehreren Privathaftpflichtversicherungen sind Flugmodelle bis zu einem Gewicht von 5kg automatisch mitversichert. Im Übrigen gibt es Versicherungen für Flugmodelle. Näheres erfahren Sie hierzu bei Ihrem Versicherungsfachmann.

8. Beachten Sie unbedingt die Gebrauchsanweisung!

9. Der Gebrauch von Flammea im europäischen Ausland (außerhalb Deutschlands) muß von Ihnen selbst abgeklärt werden.

 

 

 


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